Markus Lissner
Schornsteinfegermeisterbetrieb & Gebäudeenergieberater



... Ihr Plus an Sicherheit

Immissionsschutzmessung 1. BImSchV

Immissionsschutzmessungen nach der 1. BImSchV

 

Die Umwelt schützen und Energie sparen

 
Die Immissionsschutzmessung dient in erster Linie dem Umweltschutz. Der Betreiber von Feuerstätten ist verpflichtet regelmäßig vom Schornsteinfeger eine Abgasmessung durchführen zu lassen. In der 1.BImSchV wurden vom Gesetzgeber Grenzwerte bezüglich des Energieverlustes, des Ausstoßes von Kohlenmonoxid, Russpartikeln und Feinstaub festgelegt.
 
Ein Überschreiten dieser Abgaswerte führt nicht nur zu einer entsprechenden Umweltbelastung durch Schadstoffausstoß, sondern auch zu einem höheren Brennstoffverbrauch Ihrer Heizungsanlage.
 
Das Ergebnis der Immissionsschutzmessung sollte also vom Betreiber einer Heizungsanlage immer von Interesse sein. Bei modernen Heizungsanlagen, die regelmäßig gewartet werden kommt es nur selten zu einer Überschreitung der gesetzlichen Grenzwerte. Aber dennoch ist hier häufig noch ein Einsparpotential möglich. Ein Abgasverlust der nur 2% schlechter ist, als in den letzten Jahren, bedeutet auch ein um 2% höheren Brennstoffverbrauch.
 
Der Gesetzgeber schreibt die Immissionsschutzmessung an Feuerstätten für flüssige und gasförmige Brennstoffe alle 3 Jahre, bzw. alle 2 Jahre bei Anlagen die älter als 12 Jahre sind, vor. Bei Feuerstätten für feste Brennstoffe (Scheitholz und Pellets) ist die Immissionsschutzmessung alle 2 Jahre vorgeschrieben.
 
Sie erhalten über das Ergebnis der Immissionsschutzmessung eine Bescheinigung, in der sämtliche Mess- und Rechenwerte enthalten sind. Hier steht auch der zulässige Grenzwert und ob dieser von Ihrer Heizungsanlage eingehalten wird. Sind eine oder mehrere Grenzwerte überschritten ist eine Wiederholungsmessung durch den Schornsteinfeger vorgeschrieben.


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