Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) will LED-Beleuchtung im Programm zur Förderung von Querschnittstechnologien nicht weiter bezuschussen. Die neuen Förderbedingungen sollen ab dem zweiten Quartal 2016 gelten. Die Deutsche Unternehmensinitiative Energieeffizienz e.V. ( Nach Auskunft des für die Antragstellung zuständigen Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) können energieeffiziente Beleuchtungsanlagen alternativ über das KfW-Programm „Energieeffizient Bauen und Sanieren“ für gewerblich genutzte Nichtwohngebäude gefördert werden. Diese Förderung ist jedoch nicht als direkter Zuschuss, sondern nur in Form eines zinsgünstigen Kredits möglich. Der Tilgungszuschuss von 5 % für Einzelmaßnahmen ist zudem deutlich geringer als die vorher gewährten 10 bis 30 % der zuwendungsfähigen Kosten. mit freundlicher Unterstützung von Gebäude Energie Berater
Nach Auskunft des für die Antragstellung zuständigen Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) können energieeffiziente Beleuchtungsanlagen alternativ über das KfW-Programm „Energieeffizient Bauen und Sanieren“ für gewerblich genutzte Nichtwohngebäude gefördert werden. Diese Förderung ist jedoch nicht als direkter Zuschuss, sondern nur in Form eines zinsgünstigen Kredits möglich. Der Tilgungszuschuss von 5 % für Einzelmaßnahmen ist zudem deutlich geringer als die vorher gewährten 10 bis 30 % der zuwendungsfähigen Kosten.
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