Der Energieausweis
Der Energieausweis informiert
Wie viel Energie in einem Gebäude gebraucht wird, hängt von seinem energetischen Zustand ab. Der Energieausweis gibt Auskunft darüber.
Mit dem Energieausweis können Mietende, Pachtende und Kaufende unkompliziert und bundesweit den Energiebedarf bzw. -verbrauch verschiedener Häuser miteinander vergleichen. Er hilft, die potenziellen Heiz- und Warmwasserkosten abzuschätzen. Der Energieausweis enthält gemäß Gebäudeenergiegesetz (GEG) Angaben zum Gebäude und zu seiner Beheizung sowie die Energiekennwerte des Objekts – kurz: Er bewertet den energetischen Zustand eines Gebäudes.
Das Dokument oder eine Kopie davon muss Interessenten spätestens bei der Besichtigung einer Immobilie vorgelegt und nach Abschluss des Kauf-, Pacht- bzw. Mietvertrags übergeben werden. Hausbesitzenden liefert der Energieausweis hingegen eine Orientierungshilfe für die energetische Modernisierung ihres Gebäudes: Er legt systematisch die energetischen Mängel eines Hauses offen und zeigt zugleich, mit welchen Maßnahmen seine Energiebilanz verbessert werden kann.
Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis?
Es gibt zwei unterschiedliche Energieausweise, einen verbrauchs- und einen bedarfsbasierten. Der Verbrauchsausweis legt die Energieverbrauchswerte der vergangenen Jahre zugrunde, die allerdings stark vom Verhalten der Bewohnerinnen und Bewohner abhängen. Der Bedarfsausweis hingegen berechnet den Energiebedarf eines Hauses unabhängig vom Nutzendenverhalten, indem eine Energieberaterin oder ein Energieberater vor Ort und detailliert den Zustand der Bausubstanz und der Heizungsanlage bewertet. Die Eigentümerin bzw. der Eigentümer kann in der Regel den bevorzugten Ausweistyp wählen. Dabei gibt es jedoch Ausnahmen: Bei unsanierten Gebäuden mit bis zu vier Wohnungen und einem vor dem 1.11.1977 gestellten Bauantrag ist der Bedarfsausweis Pflicht. Auch ist nur der Bedarfsausweis möglich, wenn keine Verbrauchsdaten zu dem Gebäude vorliegen.
Gültigkeit von Energieausweisen
Ein Energieausweis ist in der Regel zehn Jahre gültig, auch wenn sich in der Zeit gesetzliche Rahmenbedingungen ändern.
Energieausweise sind unabhängig von einem Verkauf oder Neuvermietung vorzeitig zu erneuern, wenn die Fassade gedämmt oder 10 Prozent der Fläche eines Außenbauteils erneuert wird.
Gerne erstellen wir für Ihr Wohngebäude bzw. überwiegend zu Wohnzwecken genutztes Gebäude eine Energieausweis.
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